Verkehrsrecht – Ihr Anwalt in Bonn

Fahrverbot droht? Geblitzt worden? Sie hatten einen Unfall?

Schnell ist es passiert: Wer als Teilnehmer im Verkehr viel mit dem Auto unterwegs ist, erwischt auch mal eine rote Ampel. Nun droht ein Fahrverbot oder ein Bußgeldverfahren wurde in die Wege geleitet. Egal, ob Sie geblitzt wurden, einen Verkehrsunfall hatten oder Ihren Führerschein abgeben müssen – die Themen Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht sollten in der von Ihnen gewählten Rechtsanwaltskanzlei in Bonn kein Nebengeschäft sein, sondern mit Kompetenz und Fachwissen behandelt werden. Denn besonders im Rechtsgebiet Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche, wie beispielsweise durch Unfallregulierung über die Höhe des Wiederbeschaffungswerts oder anfallende Reparaturkosten, nur mit einer beharrlichen anwaltlichen Vertretung durchgesetzt werden. Genau aus diesem Grund ist die Unterstützung und Rechtsberatung als Mandant in solchen Angelegenheiten durch einen Anwalt in Bonn empfehlenswert, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden.

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Als Anwalt einer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn mit langjähriger Erfahrung stehe ich Ihnen als mein Mandant dabei gerne zur Seite. Jeder, der am Straßenverkehr als Teilnehmer im Verkehr teilnimmt (auch Fußgänger), muss sich an Regeln halten, die dem Verkehrsrecht zugeordnet werden. Es spielt keine Rolle, ob sie Fahranfänger oder Pendler sind. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird schnell durchgegriffen und es kann zu empfindlichen Strafen führen. Dabei unterteilt sich das Verkehrsrecht in viele Unterbereiche, wie das Verkehrszivilrecht (z.B. beim Thema Autokauf), das Verkehrsstrafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht, und besitzt viele Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen, wie dem Strafrecht.

Aufgrund meiner langjährigen Arbeit als Rechtsanwalt einer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn verfüge ich über die notwendige Erfahrungen in den einzelnen Disziplinen. Ich kenne die Strategien von Unfallgegnern, aber auch die Interessen der Versicherungen gegenüber Geschädigten bei Themen wie Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert. Ich nehme jede Ihnen als Teilnehmer im Verkehr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ernst und biete Ihnen als Mandant durch einen spezialisierten Anwalt aus meiner Anwaltskanzlei in Bonn eine gezielte Beratung mit fachlichem Spezialwissen.

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Holen Sie sich einen starken Partner, einen Rechtsanwalt aus Bonn, an Ihre Seite

Ich bin als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht einer Anwaltskanzlei in Bonn auch dann Ihr perfekter Ansprechpartner und Anwalt, wenn es um Probleme beim Autokauf oder Reparatur geht – und auch beim Schadenmanagement nach einem Unfall, auch für Autohäuser und Flottenmanager.

»Im Rechtsgebiet Verkehrsrecht sind als Teil des allgemeinen Zivilrechts derart viele Änderungen und Modifikationen durch die Rechtsprechung eingeführt worden, dass ein ständig im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt für die umfassende Beratung absolut erforderlich ist.«

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bonn

Sie hatten als Teilnehmer im Verkehr einen Verkehrsunfall und möchten Schadensersatz? Ihnen ist als Fahranfänger ein Unfall passiert? Sie liegen im Krankenhaus und fragen sich, ob Sie Anrecht auf Schmerzensgeld haben? Sie streiten sich mit Ihrer Versicherung über Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert? Gibt es noch andere Geschädigte? Benötigen Sie einen Sachverständigen als Gutachter? Die Beantwortung solcher Fragen gehört zu meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Bonn.

Im Verkehrszivilrecht ist meine entscheidende Aufgabe als Anwalt für Verkehrsrecht einer Anwaltskanzlei in Bonn, Ansprüche durchzusetzen. Meistens geht es dabei um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Unfallregulierung, um Streit bezüglich der Verursachung oder um die Haftungsquote.

Scheint die Lage auf den ersten Blick eindeutig, so kommt es dennoch durch unverbesserliche Unfallgegner oft zu Problemen. Lassen Sie sich als Teilnehmer im Verkehr dabei unbedingt sachgerecht und zeitnah durch Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus einer Anwaltskanzlei in Bonn helfen und die Probleme lösen.

Egal, ob ich Sie durch meine Arbeit als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht als Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstütze, Sachverständige zur Beurteilung Ihres Falls beauftrage oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen – vertrauen Sie meiner Expertise.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten oder im Fahrerlaubnisrecht bin ich der geeignete Rechtsanwalt. Sie haben als Fahrer eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt? Meine Aufgabe besteht nun darin, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern, aufzuheben oder die Anordnung eines Fahrverbots zu vermeiden.

Das ist mein Metier, in dem ich mich als Rechtsanwalt perfekt auskenne: Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn kenne ich mögliche Fehlerquellen einzelner Messverfahren und formale Fehler von Behörden. Handeln Sie schnell, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen haben, und kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn, der sofort den erhobenen Vorwurf prüft.

Ist der Führerschein bereits eingezogen, prüfe ich, ob das erteilte Fahrverbot oder der Entzug der Fahrberechtigung rechtmäßig ist. Oft besteht die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Auch im Nachgang, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrberechtigung oder eine erforderlichen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) im Fahrerlaubnisrecht geht, sollten Sie immer einen auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Bonn an Ihrer Seite haben.

Wenn es um eine Straftat geht: Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Bonn

Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben? Die häufigsten Straftaten von Verkehrsteilnehmern sind Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Das sind alles keine Bagatellen! Gerade beim Verkehrsstrafrecht ist ein gut spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Bonn unbedingt von Nöten.

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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bonn

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie als Teilnehmer im Verkehr schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen können.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Rechtsanwaltskanzlei  aus Bonn kann Einsichtnahme in die Ermittlungsakten beantragen, Entlastungsbeweise vorbringen, Zeugen benennen, Gutachten von Sachverständigen einholen oder Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrberechtigung einlegen. Warten Sie als Verkehrsteilnehmer nicht und beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Bonn.

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Themen im Verkehrsrecht

Abfindungsvergleich bei Personenschäden

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

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Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es unsere Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschadens zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Veranwortlichen des Schadens übernommen werden.

Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verantwortlichen und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten. Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie als Mandant immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt meiner Kanzlei, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!

Abstandsverstoß

Zu dicht aufgefahren auf der Autobahn? Wenden Sie sich an mich, da die Abstandsmessungen oft nicht eindeutig sind.

Abstandsmessungen nehmen immer mehr zu – sind Sie doch eine prima Einnahmequelle. Allerdings sollte man sich auf eine Abstandsmessung nicht ungeprüft verlassen, da man dort immer wieder Fehlerquellen entdecken kann – unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot können so vermieden werden.

Gewährleistung nach Autokauf

Auch nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs kann es zu auftretenden Mängeln und Problemen kommen. Was nun? Kann man das Auto zurückgeben? Haben Sie noch Gewährleistung?

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Ich helfe meinen Mandaten, ihre Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, umfassend durchzusetzen. Fragen Sie nach Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht in Bonn.

Personenschaden

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich jedes Mal einem erhöhten Risiko aus, nicht unversehrt am Zielort anzukommen. Wir alle nehmen dieses Risiko regelmäßig in Kauf und in den meisten Fällen überstehen wir unsere Teilnahme am Straßenverkehr völlig unbeschadet. Allerdings kommt es immer wieder zu schmerzhaften Ausnahmen und wir werden in einen Unfall verwickelt, den entweder wir selbst oder ein anderer verschuldet hat. Bei Unfällen mit Personenschaden, die nicht selbst verursacht wurden, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Bonn in jedem Fall sinnvoll, um eine zufriedenstellende Unfallregulierung zu ermöglichen.

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Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Ich kenne die rechtlichen Regelungen für Schmerzensgeldforderungen und mögliche Straftatbestände genau. Ich achte darauf, dass Sie nötige Fristen und Vorgaben für eine zukünftige Beweisführung einhalten. Als Laie ist es häufig nicht einfach, die Vielzahl an gesetzlichen Regelungen vollständig zu durchschauen. Vertrauen Sie daher bei Unfällen mit Personenschaden einem spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Bonn, um das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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Schmerzensgeld

Ein Unfall ist immer schrecklich und auch kein Geld der Welt, wird den Schrecken und die Wunden komplett vergessen lassen. Aber es wird Ihnen helfen, den Unfall besser verarbeiten zu können.

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Zudem hilft es bei der Verarbeitung des Unfalls. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie, wie Sie am besten und schnellsten nach einem Verkehrsunfall die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche vorantreiben können und ermittel die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes. Das Schmerzensgeld wird als ein Schadensersatz für immaterielle Schäden, die eigentlich nicht in Geld bemessen werden können, gesehen. Ich helfe Ihnen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Totalschaden

Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

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Tatsächlich versuchen die Versicherungen leider immer wieder, den Schaden zu reduzieren, indem sie den Geschädigten auf einen von der Versicherung festgestellten Wiederbeschaffungswert verweisen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehrt die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab.

Unfallabwicklung

Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen. Sie haben keine Schuld an einem Unfall, in den Sie verwickelt sind? Trotzdem hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt oft das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“ Deswegen sollten Sie bei einem Verkehrsunfall immer einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Bonn hinzuziehen.

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Ich helfe Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehme die Abwicklung und Klärung bei:

  • Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Beweissicherung
  • der Auswahl des Gutachters Ihrer Wahl
  • Fragen der Wertminderung
  • Unterstützung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • der Durchsetzung der Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der Kurbehandlungskosten
  • eventuellen Umschulungsmaßnahmen

Seien Sie unbesorgt: Die Anwaltskosten werden meistens von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie darüber frühzeitig informieren. Scheuen Sie sich nicht, meiner Kanzlei in Bonn Ihre Anfrage mit Unfalldetails unverbindlich zu übermittelnAls ihr Anwalt melde ich mich schnell mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.

Vergessen Sie bei einem Unfall nie, dass Sie Ihre Unfallschuld nicht eingestehen müssen und dass die Abwicklung nicht von der Versicherung des Gegners übernommen wird. Auch sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht ungefragt abtreten und keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners, z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt, treffen.

Sollte der Unfall im EU-Ausland stattgefunden haben, helfe ich als Rechtsanwalt aus Bonn Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden. Und auch bei einem Totalschaden bin ich an Ihrer Seite, denn auch hier gibt es Tücken: Bei einem technischen oder wirtschaftliche Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den so genannten Restwert, also das, was ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

Lassen Sie sich nicht darauf ein! Als Anwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehre die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Bonn im Schadensfall schnell an!

Unfallflucht

Wer in einen Unfall verwickelt wird, verpflichtet sich automatisch, an der Unfallstelle zu verbleiben. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt automatisch eine Straftat dar und kann mit Geldbußen, dem Entzug der Fahrberechtigung und gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Erst wenn Ihre Personalien, die Details Ihres Fahrzeugs sowie die Umstände Ihrer Unfallbeteiligung von der Polizei oder ähnlichen Personen mit Feststellungsrecht aufgenommen wurden, können Sie gegebenenfalls den Unfallort verlassen.

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Unter Umständen kann eine Entfernung vom Unfallort ohne Feststellung zulässig sein, wenn Sie eine angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass diese eintrat. Gemeinhin gilt die Wartezeit von 30 Minuten bis eine Stunde als guter Richtwert. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, selbstständig eine nachträgliche Meldung bei der Polizei vorzunehmen.

Es kann allerdings vorkommen, dass Sie unter Schock trotzdem vorzeitig den Unfallort verlassen und somit Unfallflucht begangen haben. Um diesen Vorwurf im Nachhinein noch abwenden zu können, ist schnelles Handeln erforderlich. Lassen Sie sich hierfür am besten durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt meiner Kanzlei beraten, damit wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte besprechen können.

Wichtig ist dabei, keine Zeit zu verlieren und die Meldung innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei nachzuholen, um schärfere Strafen bereits im Vorfeld abzumildern. Warten Sie nicht, bis die Polizei vor Ihrer Tür steht!

Sollte es allerdings dazu kommen und Sie gelten als Beschuldigter, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Tätigen Sie keine Aussage, ohne zuvor Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht gehalten zu haben. Nutzen Sie Rat, da die Polizei gerne die Unfallmeldungen bei den Versicherungen anfordert und so den Fahrer/Täter ermittelt.

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Unfallschaden

Kennen Sie Ihre Rechte? Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen.

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Wir helfen Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehmen die Abwicklung und Klärung mit allen betroffenen Parteien, wie Versicherungen und Sachverständigen – und forcieren die direkte Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzpositionen.

Verkehrsstrafrecht

Bei Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist eine kompetente Verteidigung nicht ohne einen im Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht versierten Rechtsanwalt möglich. Anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten nicht nur mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet.

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Eine Tat im Verkehrsstrafrecht kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Unfall, erhebliche finanzielle Auswirkungen bei Fragen der Haftung und den versicherungsrechtlichen Folgen haben, da oft ein Regress der eigenen Versicherung droht.

Zusätzlich besteht neben der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe im Verkehrsstrafrecht auch die Möglichkeit eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ihre Kanzlei in Bonn hilft Ihnen auch hier mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsunfall

Seien Sie schnell, wenn Sie einen Unfall haben und überlassen Sie alles Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in Bonn. Denn je weniger Sie sagen und je schneller wir eingreifen, desto höher sind Ihre Chancen, problemfrei aus dieser Situation wieder hinauszukommen.

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Bevor Sie widersprüchliche Angaben über den Unfallhergang machen, verweisen Sie direkt auf Ihren Anwalt für Verkehrsrecht. Als Rechtsanwalt aus meiner Kanzlei in Bonn beurteile ich kompetent und mit der erforderlichen Rechtssicherheit die Fakten und die Haftungsfrage und mache Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend.

Häufige Fragen

Geblitzt worden, was nun?

Ein unaufmerksamer Moment, ein paar Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho, schon ist man geblitzt worden. Ist der Bußgeldbescheid in der Post und das Bußgeldverfahren wurde aufgenommen, sollte man sich das Schreiben sehr genau anschauen. Denn oft gibt es durchaus Wege, sich gegen den Bescheid zu wehren – vor allem dann, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Wehren Sie sich, beauftragen Sie einen Anwalt und erhalten Sie Hilfe in Ihren Angelegenheiten in einem Bußgeldverfahren innerhalb unserer Rechtsberatung.

Pro Jahr ereignen sich auf Deutschlands Straßen über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Im Falle eines Unfalls: Machen Sie Fotos von den Schäden und Übersichtsbilder vom Unfallort und den Beteiligten, die den Hergang verdeutlichen. Am Unfallort sollten Sie jedoch auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen – weder mündlich noch schriftlich, sondern nehmen Sie direkt Kontakt auf mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsunterschreitungen auf der Autobahn sind die häufigsten Gründe für ein Fahrverbot. Das Verbot ist ärgerlich, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Da aber viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der das drohende Fahrverbot abwendet.

Kevin Schröder, Rechtsanwalt in Bonn
Telefonische Ersteinschätzung
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